Asbestbeprobung gemäß neuer Gefahrstoffverordnung (GefStoffV 2024)

Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung, die am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Anforderungen rund um Asbest im Gebäudebestand deutlich ausgeweitet. Besonders das neue Ampel-Modell zur Risikobewertung sowie die klaren Vorgaben zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen betreffen nun nicht mehr nur Arbeitgeber oder Fachbetriebe, sondern auch Immobilieneigentümer, Handwerksbetriebe und Hausverwaltungen. Für alle Gebäude, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, gilt: Es muss grundsätzlich mit Asbest in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und weiteren Baustoffen gerechnet werden. Damit steigen sowohl die Informationspflichten der Auftraggeber als auch die Verantwortung der ausführenden Gewerke.

Meine Leistungen als Sachverständiger für Asbest

Ich unterstütze Sie mit fachgerechter Asbestbeprobung, der Organisation der Analyse durch ein akkreditiertes Labor sowie einer verständlich aufbereiteten Auswertung. Damit erhalten Sie eine klare Grundlage für Entscheidungen – sei es für Sanierungsplanungen, Instandhaltungsarbeiten oder die Bewertung Ihres Gebäudebestands.

Was bedeutet die Gefahrenstoffverordnung für Immobilieneigentümer, Handwerksbetriebe und Hausverwaltungen?

Immobilieneigentümer und private Bauherren müssen künftig sicherstellen, dass Handwerksbetriebe vor Beginn von Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten alle relevanten Informationen zur möglichen Asbestbelastung erhalten. Dazu gehören Baujahr, bekannte Schadstofffunde und vorhandene Dokumentationen. Wer Arbeiten an älteren Gebäuden plant, sollte eine fachkundige Asbestbeprobung in Erwägung ziehen – nicht nur aus rechtlicher Vorsorge, sondern auch aus Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der beteiligten Gewerke.

Handwerksbetriebe stehen vor neuen Pflichten: Sie müssen Risiken im Bestand korrekt einschätzen, Qualifikationen nachweisen, Schutzmaßnahmen planen und Dokumentationsanforderungen erfüllen. Ohne eine verlässliche Asbestanalyse riskieren sie Haftungsprobleme oder Verzögerungen im Bauablauf. Eine präzise Beprobung schafft hier Planungssicherheit.

Hausverwaltungen sind verstärkt in der Pflicht, Gebäudedaten bereitzustellen und den Informationsfluss zwischen Eigentümern und Handwerkern sicherzustellen. Eine klare Asbestbewertung erleichtert die Kommunikation und sorgt dafür, dass Instandhaltungsmaßnahmen rechtssicher und ohne vermeidbare Gesundheitsrisiken durchgeführt werden können.

Jetzt fachkundige Unterstützung anfordern

Als qualifizierter Sachverständiger stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite, wenn es um die sichere und gesetzeskonforme Einschätzung möglicher Asbestbelastungen geht. Kontaktieren Sie mich gerne, um eine Asbestbeprobung durchzuführen oder individuelle Fragen zur neuen Gesetzeslage zu klären. Ich helfe Ihnen, Risiken zu minimieren und Sicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.